Um da mal ein bisschen Licht ins rchtliche Dunkel zu bringen...
wenn so etwas wie das Verglasen durch zu festes Anziehen passiert, dann kann so etwas einen "Mangelfolgeschaden" sein.
Hier siehts jetzt so aus.....
Der Mangelfolgeschaden, also das Verglasen erfolgte durch zu festes Anziehen.
Kann sowas der duchschnittlich begabte Schrauber erahnen/wissen?
Ich würd mal sagen nööööööö, kann ja nicht jeder Werkstoffkunde studiert haben....
Man muss als Händler immer vom grössten Deppen ausgehen.
Der Händler muss die Sache aber frei von Mängeln übergeben.
Hat er ja auf den ersten Blick, es ist ja erst jetzt "kaputt" gegangen, aber jetzt kommts, also aufgepasst

Eine fehlende Montage/Bedienungsanleitung stellt nämlich einen Mangel dar.
Der Mangel lag somit breits beim Kauf vor (fehlerhafte oder keine Montageanweisung, das kann wichtig sein wegen der Beweislastumkehr der Gewährleistung des Händlers nach 6 Monaten)
Der Händler hat also theoretisch n Problem wenn mans darauf anlegen will...kann/ist eben doch ein Gewährleistungsfall sein..
Diese ganzen Sprüche mit " Wer nicht mitdenkt ist selber schuld" sind total fürn Eimer, damit ist niemandem geholfen...
hier ist das jetzt kein Beinbruch, aber trotzdem ärgerlich..,und sowas kann auch bei Dingen passieren die mehr Geld kosten oder gefährlich werden können ...
Ich denk mal, dass wenn man nochmal mit Hinweis hierauf nachfragt, insbesondere mit Hinweis dass hier schon kräftig über die Sache diskutiert wird, er sich vielleicht von sich aus kulant zeigt...
Gruss
Raupe