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Re: TÜV Probleme wegen Eingrenzung des lenkanschlags?

Verfasst: Di 21. Jun 2011, 22:01
von rob
hi, bei mir gabs kein problem. ;-)

Re: TÜV Probleme wegen Eingrenzung des lenkanschlags?

Verfasst: Di 21. Jun 2011, 22:16
von KingdaKa
ja aber er kann es doch auch gar nicht sehen ohne da die kanzel ab zu bauen oder ?

Re: TÜV Probleme wegen Eingrenzung des lenkanschlags?

Verfasst: Di 21. Jun 2011, 22:50
von Tona675
Hi,

also ich habe die letzte Zeit auch nur noch schlechte Erfahrungen mit dem. Tüv gemacht !!!
Diese Leute sind viel zu bequem geworden und verlangen von einem Sachen ab, die eig deren Job ist.
Ich hatte das gleiche Problem mit Reifen an meiner Aprilia Rs 250, die auch wie die Daytona keine Reifenbindung besitzt.
Der Tüv hat mich glatt durchfallen lassen, da hinten ein anderer Reifen als vorne montiert war.
Dann habe ich mich beim Reifenhändler beschwert, warum er mich nicht darüber informiert hat, das man wohl trotz Reifenbindung vorne und hinten zumindest das gleiche Fabrikat fahren muss.

Naja er hats für Schwachsinn gehalten und mit der DEKRA geredet.
Die DEKRA hat in deren schlauen Rechner nachgeguckt und mir sofort die Plakette angeklebt.

Ich werde in Zukunft den TÜV meiden und zur DEKRA fahren.

Re: TÜV Probleme wegen Eingrenzung des lenkanschlags?

Verfasst: Mi 22. Jun 2011, 07:40
von Synthetic
KingdaKa hat geschrieben:ja aber er kann es doch auch gar nicht sehen ohne da die kanzel ab zu bauen oder ?
Doch, den Lenkanschlag sieht man auch so.

Re: TÜV Probleme wegen Eingrenzung des lenkanschlags?

Verfasst: Mi 22. Jun 2011, 09:03
von Blacksheep
KingdaKa hat geschrieben:wollte hier mal was aufgreifen bezüglich des lenkeranschlags ..

wollt enicht extra ein neues teham aufmachen deswegen .. aber angenommen der bricht irgendwann wegen einem sturz ab und man würde ihn finden und wieder drans chweißen .. der tüv sieht das doch gar nicht weil doch die kanzel drauf sitzt .. oder vertue ich mich hier gerade irgendwie .. ?

Gruß.
Rechtlich gesehen ist es verboten, am Rahmen abgebrochene Lenkanschläge wieder anzuschweißen.

Laut KFZ Sachverständigen muss ein beschädigter Alurahmen ausgewechselt werden, meistens ergibt sich dadurch ein wirtschaftlicher Totalschaden.

http://www.tuev-sued.de/hanse/tipps_fuer_motorradfahrer

§ 30 StVZO // 2002/24 EG Der Rahmen muss sich im originalen Auslieferungszustand befinden!

* kein Schweißen
* kein Bohren
* kein Verformen
* Schweißnähte dürfen nicht so poliert werden, dass Material abgetragen wird
* alle Veränderungen (z.B. Kürzung des Rahmenhecks usw.) müssen “eingetragen” werden



Den Streß mit TÜV/Dekra geb ich mir auch nicht. Geb das Motorrad zum Händler, wenn der TÜVer da auftaucht. Reicht schon jedes 2.Jahr, wenn man da mitn Auto auftaucht. 6 Jahre lang nichts und letztes Jahr dann mecker hier und zeter da, wo ich dachte, der nimmt mich aufn Arm wa [smilie=s006.gif] Mängel abgestellt und neu vorgefahren und gut war.

Re: TÜV Probleme wegen Eingrenzung des lenkanschlags?

Verfasst: Mi 22. Jun 2011, 17:33
von Schweinemaier
hab mir n füllstück gebastelt und dran geschraubt(also auch gebohrt)
beim TÜV haben sie nichts gesagt!

Ja ja das tüv leiden!!! bei mir ein schwärgängiger kupplungshebel bemängelt [smilie=s006.gif] 2 jahre später nicht mehr [smilie=s006.gif] hab aber nichts daran gemacht [smilie=l010.gif]

Re: TÜV Probleme wegen Eingrenzung des lenkanschlags?

Verfasst: Mi 22. Jun 2011, 17:44
von KingdaKa
ja aber wie genau gucken die sich schon bitte den lenkanschlag an ... hab nen freud der ziemlich gut schweißt wenn mir sowas mal passieren sollte und der das schweißt würd eich mal behaupten das dem tüv das gar nicht auffällt ..

Re: TÜV Probleme wegen Eingrenzung des lenkanschlags?

Verfasst: Mi 22. Jun 2011, 19:54
von kulle
was machst du dir jetzt eignetlich gedanken darüber?
"We cross that bridge when we come to it"

deiner ist doch noch dran. und wenn du befürchtest, dass er abbricht, machs wie ich und bau die lenkanschlagschützer drann. ;-)

Re: TÜV Probleme wegen Eingrenzung des lenkanschlags?

Verfasst: Mi 22. Jun 2011, 20:38
von KingdaKa
alles mit seiner zeit .. :-) ich mache mir halt ganz gerne schon mal vorab nen plan für den fall der fälle .. dannn bleibt mir eine sorge und stress punkt im fall der fälle erspart :-)

Re: TÜV Probleme wegen Eingrenzung des lenkanschlags?

Verfasst: Mi 22. Jun 2011, 23:28
von Solarbaby
Na ja der Fall der Fälle ist ja in diesem Punkt schon sehr planbar....
Hört sich für mich ein bisschen danach an: Oh Gott meine Freundin hat heute Geburtstag und ich habe noch kein Geschenk.
Der Tüv steht ja nicht plötzlich vor der Tür.... Und wenn Du Dich einen Tag vor dem Tüv abgelgst, hast du erstmal andere Probleme.....

Aber davon abgesehen, gibt es auch gibt es auch sehr angenehme Tüv Prüfer....
Meiner sagte mir nur, dass ich mal die Kette nachspannen soll, da zu locker - und er hatte recht....
Und das trotz Pazzos, Arrow, Verkleidungsblinker, TRW Rasten, und nicht eingetragenen Reifen :-)


grüße
Solarbaby