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Ummeldung von EU-Fahrzeug

Verfasst: Sa 6. Apr 2019, 08:18
von SKD
Hallo,
Ich habe mir gestern eine Daytona in Belgien angesehen, die ich auch kaufen möchte. Nun ist die Frage, wie sich das mit der Ummeldung am sinnvollsten gestaltet. Ich habe schon rausgelesen, dass ich das Bike in Deutschland ummelden kann und verstehe es so, dass es dann auch automatisch in Belgien abgemeldet wird. Dazu muss ich dann auch das alte Kennzeichen mitbringen (das hab ich schon gelesen). Wird dieses Kennzeichen dann in D einbehalten? Oder muss ich das nur vorzeigen? Der bisherige Besitzer glaubt, dass er das Kennzeichen noch braucht, daher die Frage.
Würde mich freuen, wenn mir jemand eine schnelle Antwort geben könnte :)

Re: Ummeldung von EU-Fahrzeug

Verfasst: Sa 6. Apr 2019, 08:45
von Oliver
Moin,
das entwertete Kennzeichen kannste behalten,also die Plaketen runter sind und die Zulassungsstelle es gesehen hat.
Kannste ihm ja dann per Post zuschicken wenn er es unbedingt wieder haben will. :D

Re: Ummeldung von EU-Fahrzeug

Verfasst: Mo 8. Apr 2019, 09:56
von SKD
Vielen Dank,
Hatte sich aber eh erledig, da der Verkäufer nach Rücksprache mit seinem Versicherungsheini doch lieber auf Nummer Sicher gehen wollte. Habe das Motorrad mit dem Anhänger abgeholt.

Re: Ummeldung von EU-Fahrzeug

Verfasst: Mo 8. Apr 2019, 15:57
von Oliver
Mit Bahn zB hin und per Kurzkennzeichen zurück wäre auch gegangen.
Oder einige Verkäufer sind auch zufrieden ,wenn man ihnen schriftlich zusichert das sofort Umgemeldet wird und bei Schaden für mögliche Kosten für den Verkäufer aufkommt.
Da gratuliere ich zur 675er. Weizen1

Re: Ummeldung von EU-Fahrzeug

Verfasst: Mo 8. Apr 2019, 18:16
von Sordo
Ich werde nicht nochmal ein Fahrzeug mit Kennzeichen herausgeben.
Haben mal ein Auto nach Dänemark verkauft, der Käufer wollte und das Kennzeichen zur Abmeldung zurücksenden was er allerdings nicht tat.
War ein reisen Theater mit Versicherung und Zulassungsbehörde.
Bei Kurzzeitkennzeichen vorher mit der Versicherung abklären ob der Schutz auch im Ausland besteht.

Re: Ummeldung von EU-Fahrzeug

Verfasst: Di 9. Apr 2019, 09:58
von SKD
Ja, ich kann das auch verstehen. Das Dumme ist eben, dass solche Leute sowas für alle anderen, die das gewissenhaft machen, kaputt machen.

Aber andere Sache: Das Motorrad ist mit 106 PS / 78 kw eingetragen sowohl in der CoC als auch in Schein/Brief, der Verkäufer sagte mir, dass über dieser Leistung in Belgien sehr hohe Steuern zu zahlen sind. Eine Drossel ist nicht eingetragen. Würde das Motorrad schon gerne offen zulassen um nicht im Falle eines Falles Ärger zu bekommen. Könnte mir jemand einen Scan von seinem Schein oder Brief zukommen lassen, damit der TÜV mir das einträgt? Weiß jemand ob eine solche Eintragung mittlerweile auch die KÜS machen kann?

Re: Ummeldung von EU-Fahrzeug

Verfasst: Di 9. Apr 2019, 15:59
von Oliver
Die Streety hat normal 106 PS,sicher das Daytona Motor drin ist.
KÜS kann eintragen.

Re: Ummeldung von EU-Fahrzeug

Verfasst: Mi 10. Apr 2019, 10:11
von SKD
Auch das hat sich erledigt. Triumph hat mir geantwortet, dass die Daytona über einen Gasanschlag gedrosselt wäre, ähnlich wie mit der 98PS-Dossel. Haben mir außerdem ein Datenblatt geschickt, damit sollte die Umtragung beim TÜV (oder der KÜS) denke ich problemlos gehen. Vielen Dank an der Stelle für die superschnelle Antwort von Triumph! :)