Garantie verfällt bei Fahrt auf Kringel?!

Neue Urteile und Gesetze - Fragen und Antworten

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Beitrag von booker » Fr 1. Feb 2008, 21:53

Also ich sehe das ein bisschen anders.
Man müsste zunächst den Begriff ''Rennen'' betrachten.
Wenn man als Privatperson auf der Rennstrecke fährt, bedeutet dies noch lange nicht, dass man an einem Rennen teilnimmt.
Ab wann man genau von einem Rennen spricht kann ich aber auch nicht ganz genau sagen.
Ich meine aber, dass ein Rennen vorliegt, wenn man nach Zeit fährt und versucht eine Bestzeit zu erzielen. Deswegen werden ja glaube ich auch immer die Timer auf der Renne abgeschaltet.

Unter der normalen Straßennutzung ist wohl nur gemeint, dass man mit dem Motorrad nicht im Gelände etc. fahren sollte.
Es wird ja nur von der Straße (Fahrbahn) gesprochen. Nicht vom öffentlichen Verkehrsraum.
Und ne Straße (Fahrbahn) gibt es ja auch auf der Renne.
Also gehört das Fahren auf der Renne meiner Meinung nach auch zur normalen Straßennutzung.
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Synthetic
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Beitrag von Synthetic » Fr 1. Feb 2008, 22:01

Mein Triumph-Händler weiss, dass ich auf der Rennstrecke gewesen bin und auch zukünftig sein werde. Habe bisher alle Garantieansprüche anstandslos erfüllt bekommen.
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Beitrag von speedy025 » Fr 1. Feb 2008, 22:31

Hab den Thread ein wenig verfolgt und mich darüber ein wenig erkundigt.
Wer ab und zu am Ring unterwegs ist,der verliert die Garantie nicht,nur wenn man in unserem Fall mit der Tona,ausschließlich Rennen fährt,dann erlischt die diese.
Mit der Versicherung sieht das ganz anders aus,bei uns zumindest in Österreich.Da gibt es nur Versicherungsschutz mit einer eigenen Versicherung.
Klingt blöd,ist aber so.

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Beitrag von Black675 » Fr 1. Feb 2008, 22:43

Jungs, machen wir uns doch nichts vor.

Rein rechtlich schließt TRIUMPH das aus.
Ist so.

Das Gegenteil soll mir bitte ein Jurist bestätigen, der im Falle eines Falles das dann auch durchfechtet.

@Synthetic:
Daran glaube ich auch. Das ist die Realität und so hält mein Händler das auch.

Ist bestimmt immer eine Frage des Miteinanders zwischen Kunde und Händler. Schließlich verdient Händler ja an den Kringeltreibern wahrscheinlich mehr, als an den "Straßenfahrern im öffentlichen Verkehrsraum".

Bunte Grüße
Black675

the grinch
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Beitrag von the grinch » Sa 2. Feb 2008, 11:43

Oder man fährt auf der Nordschleife, da gilt rein Rechtlich die StvO [smilie=loser.gif]
Jage nur das was du auch töten kannst...

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Beitrag von Black675 » So 3. Feb 2008, 09:16

the grinch hat geschrieben:Oder man fährt auf der Nordschleife, da gilt rein Rechtlich die StvO [smilie=loser.gif]
Stimmt!

Zumindest solange Du an keiner Veranstaltung teilnimmst ;-)
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