Hat sich schon jemand mit dem Reglement beschäftigt???
Mir macht dort der Punkt 8.0 etwas Sorgen, bzw hoffe ich das ich ihn NICHT richtig verstehe.
Dort steht im letzen Satz folgendes:
Es dürfen nur Zubehör- und Ausrüstungsgegenstände verwendet werden, die nicht im Widerspruch/Wettbewerb mit den Ausrüstern der Triumph-Challenge 2015 stehen.
Kann mir das jemand genauer erläutern?
Was ist nun erlaubt z.B an Zubehürbremshebel und Fußrastenanlagen?
Beim Auspuff ist ja die Markenfreiheit extra erwähnt und muss also kein Grund zur Sorge sein.