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von bongarde » Do 3. Nov 2016, 08:34
Unser Gesetzgeber möchte bei umweltrelevanten Daten (Abgas,Geräusch) keine Veränderung in Richtung schlechter.
Eine gute Schalldämpfung erreicht man prinzipiell durch mehr Volumen des Schalldämpfers oder durch höheren Staudruck.
(vergleicht mal 2013er Streety- und Daytonaauspuff)
Gebaut werden orginal meist Reflexionsschalldämpfer (vielfache Umlenkung des Abgasstroms) oder im Zubehör Absorbtionsschalldämpfer
(Siebe mit Glas-/Steinwolle). Die Wollefüllung rieselt mit der Zeit heraus - Lautstärke steigt - ein meist gewünschter Effekt.
Jeder Zubehörschalldämpfer muß bei der Fahrgeräuschmessung (Messung in Vorbeifahrt unter exakt vorgegebenen Bedingungen ohne Toleranzwerte)
die Werte der Orginalanlage und damit mindestens die baujahrabhängigen gesetzlichen Grenzwerte einhalten, sonst bekommt er keine EG-Zulassung.
Die Nahfeldwerte, die unterwegs von der Rennleitung gemessen werden haben keine Grenzwerte, sondern sind Vergleichswerte, die leicht
reproduzierbar sind. ( 50cm Abstand 45Grad zur Auspuffmündung bei halber Nenndrehzahl ).
Da es hier viele Störgrößen (Reflexionen/Dämfung der Umgebung, Variation der Zubehörschalldämpfer) gibt, ist eine relativ große Toleranz von
5dB vorgesehen. Also bei einem Nahfeldwert von 93dB gibt es Probleme erst ab 98dB.
Wer diese Toleranz von 5dB bei einer Kontrolle überschreitet, evtl. etwas "modifiziert" hat, dem kann ich nur raten die Bälle flach zu halten, z.B.
Verschleiß des Dämmmaterials, Moped so gekauft einräumen etc. Wenn der Gesetzesverstoß strittig ist, nicht eingeräumt wird, hat die Polizei
die Handhabe deine Mopete zwecks Beweissicherung sicherzustellen. Das bedeutet dann Abschlepper, Heimfahrt mit DB, Verwahrung, Abschlepper zum
Messort (TÜV), Messung des TÜV/Dekra (diesmal aber Fahrgeschäuschmessung ohne 5dB Toleranz), Abschlepper zur Verwahrung.
Nachdem die amtliche Bürokratie alles abgeschlossen hat, kann man sein Fahrzeug mit Anhänger abholen (bei mir aus 480km Entfernung), orginalisieren
und beim TÜV vorführen. (ggF Wiederzulassung, wenn zwangsabgemeldet wurde)
Das verhängte Bußgeld/Punkte ist in in beiden Fällen gleich, aber das Beweissicherungsverfahren kostet sehr, sehr viel mehr.