Bin ich erst einmal überfragt, aber:
Unsere Karren sind z.T. Leasingfahrzeuge, die wir nur 12 Monate fahren, dann werden die Folien abgezogen, TOP abgebaut etc. und die Schleudern werden wieder zurück gegeben.
wir haben aber auch alte Nicht-Leasing-Fahrzeuge, die jährlich in einer Auktion öffentlich feil geboten werden, zwar ohne Folie, dafür aber in den Farben: weiß, teilw. grün. Ergo erlaubt.
Hab sogar schon mal eine alte privat gefahrene Polizei-BMW gesehen mit dem markanten Aufbau und der grün-weißen Lackierung, nur ohne Schriftzüge.
Es gäbe da aber noch den
§ 321 StGB - Missbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen.
Hierbei ist das unbefugte Führen von inländischen oder ausländischen Amts- oder Dienstbezeichnungen mit bis zu 1 Jahr Freiheitsstrafe bzw. Geldstrafe belegt.
Nach Abs. 2 zählen hierzu auch Bezeichnungen, die dem Originalen zum verwechseln ähnlich sehen. Hierzu würde ich fast auch schon das "POZILEI" zählen. (grenzwärtig)
Die genutzten Gegenstände können dann übrigens nach Abs. 4 vor Ort eingezogen werden
FAZIT: Lackierung ist wohl erlaubt, aber wohl keine Polizei-Schriftzüge im sozialen Umfeld, die Renne zähle ich
persönlich mal nicht dazu. Außerhalb dürfte die Maschine wohl nur abgedeckt transportiert werden.
Euer Bloddi PDT_Armataz_07